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19.03.2018, 11:47 Uhr
CDU fordert Grundwassermanagement bei den Berliner Wasserbetrieben
In den letzten Jahrzehnten hat sich sowohl durch eine rückläufige Grundwasserförderung als auch aufgrund einer geringeren Inanspruchnahme durch Industriebetriebe und private Haushalte ein erhöhter Anstieg des Grundwassers ergeben. Seit der Wiedervereinigung hat sich der Wasserverbrauch in Berlin um mehr als 50 Prozent reduziert. Im Umkehrschluss führt das dazu, dass die Grundwasserstände in Berlin steigen. Bereits vor fünf Jahren wurde in vielen Stadtteilen in Spree-Nähe der Abstand von 2,50 Meter zwischen Grundwasser und Oberfläche unterschritten. Laut IHK sind etwa 33 km² der Bebauungsfläche Berlins potenziell von Vernässungsschäden bedroht. Rund 200.000 Berliner sind davon betroffen.

Mit einem Antrag zur Änderung des Berliner Betriebe Gesetzes (BerlBG) will die CDU-Fraktion im Berliner Abgeordnetenhaus erreichen, dass ein Grundwassermanagement bei den Berliner Wasserbetrieben eingerichtet wird.

„Der im Grunde erfreuliche sparsame Umgang mit Wasser in Berlin führt dazu, dass der Grundwasserspiegel immer weiter steigt. In Reinickendorf gibt es vielerorts erhebliche Probleme infolge des Grundwasseranstiegs. Ganz aktuell versuchen wir eine Lösung für die von starken Ausuferungen und Überschwemmungen betroffenen Anwohner des Tegeler Fließes zu finden. Ein berlinweites Grundwassermanagement könnte dabei helfen, die Probleme anzugehen und in den Griff zu bekommen", begründet der Reinickendorfer Abgeordnete Tim-Christopher Zeelen (CDU) den Vorstoß.

Sein Kollege Christian Gräff (CDU) ist der Überzeugung, dass zur Sicherstellung stabiler Grundwasserstände – insbesondere in Anbetracht des immer weiter ansteigenden Bedarfs an Wohnraum und Infrastruktur in der wachsenden Metropole – ein Grundwassermanagement erforderlich ist: "Die Berliner Wasserbetriebe sind aufgrund ihrer bisherigen Aktivitäten in der Grundwasserbewirtschaftung und der daraus resultierenden Erfahrungen für die Bewältigung dieser wichtigen Aufgabe prädestiniert, daher ist eine entsprechende Anpassung des Berliner Betriebe-Gesetzes geboten."